Vorsicht: Unseriöse Aussagen zum Omikron Nachweis bei vielen Antigentests

In den letzten Wochen werben einige Hersteller und Händler mit Äußerungen, dass ihre Antigen-Schnelltests die Omikron-Variante erkennen. Diese Aussage ist zweifelhaft und in den meisten Fällen eine unseriöse Falschaussage. Eine valide Aussage hierzu setzt umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen voraus. Unser Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hatte angekündigt, eine Liste von Schnelltests zu erstellen, die für den Nachweis der Omikron-Variante geeignet sind. Dazu hat er eine wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben, um eine Liste von Schnelltests zu veröffentlichen, die nach aufwändigen Untersuchungen zuverlässig die Omikron-Variante nachweisen.

Prof. Lauterbach hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solche Studien Zeit benötigen. Als habilitierter Mediziner und jemand, der sich umfänglich über alle relevanten Studien informiert, weiß Lauterbach, wovon er spricht.

Wir selbst haben ebenfalls eine wissenschaftliche Studie genehmigt bekommen, die nachweisen soll, dass unsere Tests zuverlässig auch die Omikron-Variante detektieren. Wir können bestätigen, dass eine solch umfangreiche Untersuchung Zeit benötigt. Diese durch ein Ethikvotum genehmigte Studie wird an einer renommierten deutschen Universität durchgeführt. Die wissenschaftliche Abteilung der Universität arbeitet mit Hochdruck an dieser Studie. Dazu werden mehr als 10.000 qPCR Tests durchgeführt, um die zahlreichen Proben dem CTR Wert qualitativ und quantitativ zu untersuchen. Bei einer solchen Studie sind für jeden CT Wert 200 Proben (100 negativ, 100 positiv) nötig. Durch qPCR Tests werden quantitativ und qualitativ CT 25 – CT 35 Werte ermittelt.

Viromed erwartet die ersten Ergebnisse für morgen (21.01.2022). Die endgültigen Ergebnisse werden voraussichtlich Mitte nächster Woche von der Universität veröffentlicht.

Parallel wird eine Vergleichsstudie zum Nachweis der Omikron-Variante mit unserem Viromed/NanoRepro und anderen auf dem Markt erhältlichen Antigentest gefahren.

Die Universität gab dazu heute (Stand 20.01.2022) folgende Stellungsnahme ab:

Voraussetzung für die Qualitätsbeurteilung von Antigenschnelltests auf ihre Eignung zur Erkennung der Omikron-Variante, wenn sie zur Diagnostik der Delta Variante des SARS-CoV-2 Virus entwickelt wurden

Mindestkriterien für SARS-CoV-2 Antigenschnelltests

Um die Qualität der Anforderungen an die verschiedenen SARS-CoV-2 Schnelltests sicherzustellen, werden für Antigentests durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut Mindestkriterien festgelegt. Erste herstellerunabhängige Evaluierungssstudien deuten laut Robert-Koch Institut darauf hin, dass zwischen verschiedenen kommerziell erhältlichen Testsysteme erhebliche Leistungsunterschiede bestehen. An die Leistung von Antigenschnelltests werden aufgrund ihrer Eigenschaften und Anwendungsgebiete die folgenden unterschiedlichen Anforderungen als Mindestkriterien gestellt:

Voraussetzungen für die Bewertung der Sensitivität

Geeignete Patientenproben müssen mittels qPCR charakterisiert werden. Es müssen Proben (Nasen-, Rachenabstriche oder Rachenspülwasser von mindestens 100 Personen mit Covid-19-Symptomen innerhalb von sieben Tagen nach Symptombeginn gesammelt werden. Diese Proben werden mittel diagnostischer qPCR charakterisiert, wobei 3 spezifische SARS-CoV-2 Gene quantifiziert werden. Für die ausreichende Testleistung festgelegt, dass der Antigenschnelltest >80% von unselektierten PCR-positiven Proben positiv im SARS-CoV-2 Antigenschnelltest erkennen muss. Die Vergleichs-PCR findet immer an einem Abstrich aus dem Rachenraum (nasopharyngeal oder oropharyngeal) statt. Dabei wird eine Korrelation der Antigen-positiven/PCR-positiven und der Antigen-negativen/PCR-positiven Proben mit den Ct-Werten bzw. IU/ml der PCR durchgeführt. Der mittlere Ct-Wert bzw. IU/ml wird für die Antigen-positiven Proben ermittelt werden. Eine weitere Auswertung betrifft die Nachweisrate des Antigentests (z. B. Nachweisrate >90%) in Relation zum ct-Wert bzw. IU/ml.

Bestimmung der diagnostischen Spezifität

Für diese Bestimmung müssen Untersuchungen von Proben von mindestens 100 asymptomatischen Personen ohne konkretes Expositionsrisiko stattfinden. Die Negativität aus SARS-CoV-2 muss mittel qPCR sichergestellt sein. Der Antigenschnelltest muss eine Spezifität >97% aufweisen.

Ausschluss einer Kreuzreaktivität

Durch weitere Untersuchungen muss eine Kreuzreaktivität zu anderen Coronaviren und anderen wichtigen respiratorischen Viren ausgeschlossen werden. Dabei erfolgen Untersuchungen von Proben mit hoher Konzentration an verwandten humanen Coronaviren (z.B. human coronavirus 229E, human coronavirus OC43, human coronavirus NL63, MERS coronavirus) sowie von Pathogen-positiven Proben von Patienten mit Influenza A, B und RSV.

Sicherstellung der Testspezifität gegen die Omikron-Variante als jetzt vorherrschende neue SARS-CoV-2 Virusvariante

Grundlage der Antigenerkennung der SARS-CoV-2 Schnelltests ist das N-Protein des Virus. Dieses N-Protein ist wesentlich stärker konserviert als das S-Protein. Die meisten Mutationen der Omikron-Variante betreffen das S-Protein. Von den Mutationen der bisher bekannten SARS-CoV-2-Varianten ist das N-Protein nach bisherigen Erkenntnissen deutlich weniger betroffen, als das S-Protein. Zwei der insgesamt vier Mutationen im Omikron-N-Protein traten auch bei den bisher bekannten SARS-CoV-2-Varianten auf und hatten keinen Einfluss auf die Zuverlässigkeit der Antigen-Nachweistests. Für eine endgültige, qualitative und quantitative Aussage sind allerdings weitere Untersuchungen, insbesondere Vergleichsstudien mit Proben von Omikron-infizierten Personen erforderlich.

Neben diesen generellen Leistungskriterien muss in dieser Phase der Pandemie, in der die Omikron-Variante vorherrscht, gewährleistet werden, dass auch diese Variante ebenso gut erkannt wird.

Variantenspezifische PCR-Testungen werden verwendet, um bereits definierte Virusvarianten (bspw. Delta oder Omikron) frühzeitig zu erkennen und zu erfassen. Dabei werden spezifische Mutationen mittels PCR erfasst, welche für Aminosäure-Austausche oder/und Deletionen, meist innerhalb des Spikeproteins des Virus, verantwortlich und für relevante Viruslinien charakteristisch sind. Mithilfe der Mutations-spezifischen qPCR der SARS-CoV-2 Diagnostik kann auf das Vorliegen einer bestimmten Viruslinie geschlossen werden. Jede eingehende Patientenprobe wird daher mittels qPCR auch auf das Vorliegen das Omikron variante getestet bevor die o.g. Bewertung der Leistungsfähigkeit der Testsysteme erfolgt.

Literatur