Bundesgesundheitsministerium genehmigt Antikörpertests in Apotheken

Berlin, 08.10.2021

Das Angebot von Antikörper-Schnelltests in Apotheken ist aus Sicht des BMG zulässig: Da der Arztvorbehalt für die Anwendung von In-vitro-Diagnostika für patientennahe Schnelltests auf Sars-Cov-2 aufgehoben sei, könne grundsätzlich jede Person unabhängig von ihrer beruflichen Qualifikation diese Tests durchführen, sagt ein Ministeriumssprecher.

Quelle: apotheke-adhoc.de